Stellung eines externen

IT-Sicherheitsbeauftragten

Der externe IT-Sicherheitsbeauftragte (ITS) agiert in der Rolle eines externen Dienstleisters häufig flexibler, neutraler und pragmatischer als der interne IT-Sicherheitsbeauftragte.

 

Wenn Ihr Unternehmen verpflichtet ist, einen IT-Sicherheitsbeauftragen (ITS) zu bestellen, dann haben Sie die Wahl zwischen:

  • Benennung eines Mitarbeiters (interner ITS)
  • Bestellung einer externen Person (externer ITS)

 

Da es für die Auswahl des internen IT-Sicherheitsbeauftragten einige Kriterien gibt und dieser nach seiner Benennung zahlreiche Privilegien besitzt, wird in der Praxis häufig ein externer IT-Sicherheitsbeauftragter bestellt.

 

Wir bieten Ihnen die Stellung eines externen IT-Sicherheitsbeauftragten an. Dabei können wir flexibel auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens eingehen.

 

 

Lassen Sie uns darüber sprechen!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


lokale Schwerpunkte im Bereich externer Datenschutz

Wo bieten wir diese Leistungen an?

 

Alsbach, Auerbach,

Babenhausen, Bensheim, Bickenbach, Bürstadt

Darmstadt, Dieburg, Dreieich

Eppstein, Erbach

Frankfurt

Griesheim, Groß-Gerau, Groß-Umstadt, Groß-Zimmern, Gundernhausen

Heidelberg, Hemsbach, Heppenheim, Hockenheim, Hofheim, Höchst

Jugenheim,

Kronberg, Königstein

Lampertheim, Langen, Lorsch

Main, Mainz, Mannheim, Michelstadt, Miltenberg, Modau, Mörfelden, Mühltal

Nieder-Ramstadt

Ober-Ramstadt, Odenwald

Pfungstadt

Reichelsheim, RheinMain, Riedstadt, Roßdorf, Rüsselsheim

Schifferstadt, Seeheim, Stockstadt

Taunus

Weinheim, Weiterstadt, Wiesbaden

Zwingenberg