Datenschutz im Unternehmen

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen Unternehmen, die personenbezogene Daten automatisiert speichern, verarbeiten oder übermitteln, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Viele sehen in dieser Vorschrift ein weiteres Ärgernis der deutschen Bürokratie.

Datenschutz - immer häufiger ein Problem

Nach dem Grundgesetz hat jeder Bürger in Deutschland ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, d.h. er muss selbst entscheiden können, wer welche persönlichen Daten für welche Zwecke erhalten, speichern und nutzen darf. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schützt dieses Recht.

 

Doch anhand der täglichen Flut von Spam-Mails, unerwünschten Mailing-Aktionen oder Kaltakquise-Anrufe zeigen, wie schwer sich der Datenschutz in der Praxis tut. Angesichts der aktuellen Situation ist klar, wie wichtig die Einhaltung des betrieblichen Datenschutzes ist, um Missbräuche von Daten zu unterbinden.

Betrieblicher Datenschutz - Ärgernis oder Chance?

Viele Geschäftsführer sehen die Pflichten des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten nur ein weiteres bürokratisches Instrument, um Unternehmen das Leben zu erschweren.

 

Dabei ist die Verpflichtung zum Datenschutz auch ein sinnvolles Instrument zur unternehmerischen Selbstkontrolle - schützt sie doch so vor staatlichen Kontrollen.

 

Weitere Vorteile des Datenschutzes sind:

  • Imageaufbau:
    Wir leben in einer Zeit des Datenklaus und -mißbrauches. Sich gerade jetzt öffentlich zum Datenschutz zu bekennen, sichert langfristig das Vertrauen von Kunden, Partnern und Mitarbeitern.
  • Optimierung der Arbeitsabläufe:
    Um künftig die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu wahren, nimmt der Datenschutzbeauftragte die täglichen Arbeitsabläufe im Unternehmen unter die Lupe. Eine gute Gelegenheit, eingefahrene und verstaubte Arbeitsschritte, Abstimmungswege, Verarbeitungsformen und Verhaltensweisen zu modernisieren und zu vereinfachen. Häufig sind damit langfristige Kostenersparnisse verbunden.
  • Sensibilisierung der Mitarbeiter: Durch die Beschäftigung mit dem Thema Datenschutz, wird der einzelne Mitarbeiter eine gewisse Offenheit für das Thema aufbauen und an seinen eigenen Arbeitsplatz und seine eigene Umgebung weitergeben.
  • Risikominimierung
  • Aufbau eines Daten-(Sicherheits-) Managements: In vielen Fällen wirkt die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten als Startschuss für die Einführung eines schon lange überfälligen sinnvollen Daten-Managements, um eine effektive Organisation der Datenverarbeitung zu gewährleisten. Zugleich kann dadurch der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse noch besser gewährleistet werden.
    Schutz vor Imageverlust: Die vorschriftsmäßige Beachtung der Datenschutzbestimmungen schützt auch vor Einreichungen bei der Aufsichtsbehörde, etwa durch ausgeschiedene Mitarbeiter, Mitbewerber oder Kunden. So können zum einen Folgekosten und zum anderen ein möglicher Imageverlust mit hohen wirtschaftlichen Folgen verhindert werden.
    Nutzen Sie die Vorteile des Datenschutz - wir kümmern uns um den Rest

Sollten Sie nach dem aut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen oder freiwillig aktiv den Datenschutz unterstützen wollen, aber bürokratischen Hürden scheuen:

 

Wir helfen Ihnen durch Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten. Wir kümmern uns um alles, was mit der Umsetzung und Einhaltung der gesetzlichen datenschutzrechtlichen Vorschriften in Ihrem Unternehmen zu tun hat.

Wir stehen als unabhängige Berater Geschäftsführung und Mitarbeitern in allen Fragen des betrieblichen Datenschutzes zur Verfügung.

 

So können Sie die Vorteile des aktiven Datenschutzes nutzen können, ohne sich um das Drumherum kümmern zu müssen.


Sprechen Sie uns an, mit unserer Datenschutz-Expertise stehen wir Ihnen jederzeit gerne für Ihre Fragen zur Verfügung!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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