Vorstand haftet bei Mängeln

Compliance-Management - damit die Chefsessel nicht leer werden.

Nicht nur die ganz großen Unternehmen, die DAX-Konzerne, müssen aufpassen, dass in ihrem Betrieb alles sauber läuft. Auch in den kleinen, ob AG oder GmbH, gehört Compliance zu den Grundpflichten des Vorstandes bzw. des Geschäftsführers

Compliance heißt: Angelegenheiten der Gesellschaft sind mit der Sorgfalt eines "ordentlichen Geschäftmannes" zu führen

Vorstände und Geschäftsführer müssen laut Gesetz (AktG und GmbHG) die Angelegenheiten der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftmannes führen. Recht und Ordnung einzuhalten, meint sich selbst gesetzestreu zu verhalten. Und es bedeutet zudem, darauf zu achten, dass alle Mitarbeiter die Regeln einhalten. Das gehört zu den Führungspflichten.

Compliance heißt auch: Prüfen, ob der vorgegebene Rahmen eingehalten wird

Ein Compliance-Managementsystem, das der Größe des Unternehmens entspricht, gibt den Rahmen vor. Doch ein Managementsystem funktioniert nicht von sich aus. So gehört es zu den Aufgaben des Geschäftsführers bzw. des Vorstandes auch zu prüfen, ob Rechte und Pflichte von den Mitarbeitern eingehalten werden.

Bei Rechtsverstößen haftet der Unternehmensverantwortliche persönlich

Werden von einem Unternehmen aus Rechtsverstöße begangen, haftet der Unternehmensverantwortliche persönlich, wenn dies durch ein fehlendes oder unzureichendes Compliance-Managementsystem möglich war.

Schadensersatz- und Haftungsansprüche belasten ein Unternehmen

Schadensersatz- und Haftungsansprüche sind finanzielle Belastungen und schaden dem Renommee eines Unternehmens, egal wie klein oder groß es ist. Deshalb sollte man sich als Geschäftsführer oder Vorstand darum kümmern, dass dass Compliance-Managementsystem im Unternehmen implementiert und "gelebt" wird.

Quelle: haufe.de