Analyse von Neurodaten als Herausforderung für den Datenschutz

In der Süddeutschen schrieben Dara Hallinan, Philip Schütz, Michael Friedewald und Paul de Hert in ihrem Beitrag

“Grundrecht gegen das Gedankenlesen” über die Kehrseite der technischen Entwicklung zur Verarbeitung von neuronalen Daten und die Problematiken, die sich daraus für eine moderne Datenschutzverordnung ergeben. Das derzeitige Datenschutzrecht beinhaltet relativ hohe Hürden, um sensible personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

Die Liste der sensiblen Daten ist jedoch sehr exklusiv, und Neurodaten gehören bislang noch nicht dazu. Nach derzeit geltendem Recht unterlägen Neurodaten den gleichen Vorschriften wie Schuhgrößenmessungen.

Neuronale Daten sollten jedoch bedingungslos geschützt bleiben und das Datenschutzrecht auf künftige Angriffe auf die Privatsphäre vorbereitet werden.

Quelle: netzpolitik.org