Weitergabe von Fluggastdaten - EuGH soll Rechtmäßigkeit überprüfen

Das EU-Parlament hat jetzt beschlossen, dass sich der Europäische Gerichtshof mit dem umstrittenen Abkommen zum Transfer von Fluggastdaten zwischen der EU und Kanada befassen und dabei klären soll, ob hierdurch die Grundrechte der EU-Bürger verletzt werden.





Mit einer breiten Mehrheit hat das EU-Parlament einen von der liberalen Fraktion eingebrachten Entschließungsantrag verabschiedet, nach dem sich vor der Abstimmung des Parlaments zunächst der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der geplanten Vereinbarung zur Weitergabe von Fluggastdaten zwischen der EU und Kanada befassen soll. Der EuGH soll ein Gutachten dazu erstellen, ob diese Übereinkunft mit EU-Gesetzen und der Menschenrechtscharta vereinbar ist. Grundrechte möglicherweise beeinträchtigt Ihren Entschluss, das PNR-Abkommen (Passenger Name Record) mit Kanada zunächst vom EuGH überprüfen lassen zu wollen, begründeten die Antragsteller mit erheblichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit dieser Datenweitergabe und Datenspeicherung. Dabei verwiesen sie vor allem auf das Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung von Standort- und Verbindungsdaten bei der Telekommunikation, in dem die Luxemburger Richter diese EU-Vorgaben zur verdachtsunabhängigen Datenspeicherung in weiten Teilen für nichtig erklärt hatten. PNR-Daten In der PNR-Übereinkunft ist vorgesehen, dass kanadische Behörden die PNR-Daten, zu denen  19 Datensätze mit insgesamt bis zu 60 Einzeldaten gehören, bis zu 5 Jahren speichern können. Sensible Daten zu politischen Meinungen oder Gewerkschaftszugehörigkeit Auch einige besonders sensible Daten, etwa  zu politischen Meinungen, Religion oder Gewerkschaftszugehörigkeit der Flugreisenden, sollen in Ausnahmefällen ausgewertet werden können. Abstimmung verzögert sich Das umstrittene Abkommen zur Weitergabe der Fluggastdaten war von den EU-Mitgliedsstaaten und Kanada bereits im Sommer beschlossen worden, allerdings muss auch das EU-Parlament noch zustimmen. Durch die jetzt beschlossene Überprüfung durch den EuGH wird sich die Abstimmung daher verzögern. Auswirkungen auf andere PNR-Abkommen denkbar Der Innenexperte der Grünen im EU-Parlament, der deutsche Abgeordnete Jan Philipp Albrecht, begrüßte den Entschluss und wies darauf hin, dass mögliche Zweifel des EuGH an der Rechtmäßigkeit der Datenspeicherung auch Auswirkungen auf die die bereits verabschiedeten PNR-Abkommen mit den USA und Australien haben könnten.   Quelle : haufe.de