Online-Händler missachten gesetzliche Vorgaben für Speicherung von Kundendaten

Verbraucher haben ein Recht darauf, Auskunft über die Speicherung personenbezogener Daten zu erhalten, wenn sie im Internet einkaufen. Eine Studie des TÜV Süd belegt aber, dass sich ein großer Teil der Händler nicht oder nicht immer an die gesetzliche Vorgaben hierzu hält. Viele Unternehmen haben nicht einmal die Orga und den Überblick, um Kundendatenschutz umzusetzen.

Laut "TÜV Süd Datenschutzindikator" halten sich nur 44 Prozent der Befragten bei werblichen Ansprachen immer an die gesetzlichen Vorgaben. 42 Prozent sehen in ihren Unternehmen nicht einmal die Voraussetzungen erfüllt, die es ermöglichen würden, Verbrauchern Auskunft zu erteilen, welche personenbezogenen Daten überhaupt gespeichert wurden. Prozesse, die festschreiben, wie mit Widersprüchen der Kunden umzugehen ist, sehen 42 Prozent der Befragten in ihren Unternehmen nicht umfassend erfüllt. Lediglich 24 Prozent sind sich sicher, dass es einen geregelten Ablauf gibt, um Kunden über deren gespeicherte Daten Auskunft geben zu können.

 

Unternehmen seien gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden auf Nachfrage richtig, vollständig und rechtzeitig Auskunft über deren gespeicherte Daten zu erteilen, sagt Rainer Seidlitz von TÜV Süd Sec-IT. Eine wichtige Voraussetzung dazu seien aber geregelte Abläufe für diese Auskunftspflicht, sonst könnten empfindliche Bußgelder drohen. Fast ein Drittel der Befragten gibt jedoch an, dass ihr Unternehmen keine definierten Vorgaben hat, wie Kunden über den Umgang mit personenbezogenen Daten informiert werden und nur 43 Prozent informieren ihre Kunden immer, wenn sie persönliche Daten zu Werbezwecken verwenden. Während deren Einwilligung eigentlich in schriftlicher oder elektronischer Form erfolgen sollte, wird sie in 35 Prozent der Unternehmen entweder gar nicht oder nicht in vorgeschriebener Weise angefordert und dokumentiert.

 

Quelle: haufe.de