Urteil in Schleswig-Holstein: Firmen für Datenschutz auf Facebook nicht verantwortlich

Das Verfahren gilt europaweit als Präzedenzfall: Können Unternehmen wegen mangelnden Datenschutzes ihrer Facebook-Fanseiten zur Rechenschaft gezogen werden? Nein, urteilte jetzt ein Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein.

Kiel/Schleswig - Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Schleswig-Holstein dürfen nicht daran gehindert werden, eigene Fanseiten auf Facebook zu betreiben. Zu diesem Urteil kamen die Richter des Oberverwaltungsgerichts bei einem Berufungsverfahren in Schleswig. "Ein Fanpage-Betreiber ist nicht dafür verantwortlich, was Facebook mit den personenbezogenen Daten der Nutzer macht", sagte Gerichtssprecherin Susanne Rublack der Nachrichtenagentur dpa.

 

 

 
Damit sei die Berufung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) zurückgewiesen worden, sagte Rublack weiter. Mit seiner Entscheidung bestätigte das OVG eine frühere Einschätzung des Verwaltungsgericht in erster Instanz. Es hatte im Oktober 2013 entschieden, dass Firmen für den Datenschutz bei dem sozialen Netzwerk nicht zur Verantwortung gezogen werden könnten. Grund: Auf Facebooks viel kritisierten Umgang mit persönlichen Daten hätten die Unternehmen faktisch keinen Einfluss.
 
Als eine "Katastrophe für den Datenschutz" bezeichnete der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte, Thilo Weichert, die Gerichtsentscheidung gegenüber der dpa. Seine Behörde werde nun intern beraten, um eine Lösung dafür zu finden, trotz des Urteils "rechtmäßige Zustände in Deutschland herstellen zu können, wenn sich US-Anbieter um den Datenschutz nicht scheren".
 

Das Verfahren gilt europaweit als Musterfall. Da der Ausgang des Prozesses von grundsätzlicher Bedeutung sei, habe das OVG die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. ULD-Leiter Weichert habe nun einen Monat Zeit, um Revision einzulegen.

 

Quelle: spiegel.de