Das Verfahren gilt europaweit als Präzedenzfall: Können Unternehmen wegen mangelnden Datenschutzes ihrer Facebook-Fanseiten zur Rechenschaft gezogen werden? Nein, urteilte jetzt ein Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein.
Kiel/Schleswig - Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Schleswig-Holstein dürfen nicht daran gehindert werden, eigene Fanseiten auf Facebook zu betreiben. Zu diesem Urteil kamen die Richter des Oberverwaltungsgerichts bei einem Berufungsverfahren in Schleswig. "Ein Fanpage-Betreiber ist nicht dafür verantwortlich, was Facebook mit den personenbezogenen Daten der Nutzer macht", sagte Gerichtssprecherin Susanne Rublack der Nachrichtenagentur dpa.
Das Verfahren gilt europaweit als Musterfall. Da der Ausgang des Prozesses von grundsätzlicher Bedeutung sei, habe das OVG die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. ULD-Leiter Weichert habe nun einen Monat Zeit, um Revision einzulegen.
Quelle: spiegel.de