Apple muss für Videoüberwachung Schmerzensgeld zahlen

In Apple-Stores werden Mitarbeiter überall beobachtet. Illegal, befand ein Gericht. Das Urteil ist endlich rechtskräftig, die Kameras sind noch lange nicht abmontiert.

Apple hat seine Mitarbeiter illegal mit Videokameras überwacht, ZEIT ONLINE berichtete. Nun muss die Apple Retail Germany GmbH, die Apples Läden betreibt, dafür Schmerzensgeld an einen Betroffenen zahlen.

 

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hatte bereits im November 2013 entschieden, dass die Kameras, die den Mitarbeiterbereich des Apple-Stores in Hamburg beobachten, "ein ganz erheblicher Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht" sind. Doch hatte Apple Retail dagegen Berufung eingelegt. Einen Tag bevor über die Berufung entschieden werden sollte, zog das Unternehmen diese allerdings zurück – womit das ursprüngliche Urteil mit dem Aktenzeichen 22 Ca 9428/12 nun rechtskräftig wurde. Dem ehemaligen Mitarbeiter stehen damit 3.500 Euro zu.

 

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Er war als "Genius" bei Apple beschäftigt, als Techniker also, der die Geräte der Kunden repariert. Sein Arbeitsplatz war das von Apple so genannte Back of House, die hinteren Räume des Ladens, die den Kunden versperrt sind. Dort sind an der Decke kugelförmige Überwachungskameras angebracht, die Lager, Arbeitsplätze und Pausenbereiche und das Büro des Managers überblicken können. Ihre Bilder werden auf Festplatten gespeichert und können im Zweifel auch extern abgerufen werden.

 

Laut Apple sind entsprechende Kameras in allen Stores weltweit installiert. Das Unternehmen argumentiert, das sei notwendig, um Diebstahl und andere Straftaten aufzuklären und zu verhindern.

 

 

"Psychischer Anpassungsdruck"

 

Die Richterin am Arbeitsgericht war eindeutig anderer Meinung. In ihrem Urteil heißt es, anders als von Apple behauptet, erlaube das deutsche Datenschutzgesetz keine dauerhafte Videoüberwachung von Arbeitsplätzen. Die Rechte der Menschen wiegten in dem Fall höher als der Wunsch des Unternehmens, seine Investition zu schützen. Dass die Arbeit der Mitarbeiter nicht aufgrund der Videos beurteilt werde, spiele dabei keine Rolle. Denn solche Kameras "seien geeignet, bei den betroffenen Personen einen psychischen Anpassungsdruck zu erzeugen, durch den sie in ihrer Freiheit, aus eigener Selbstbestimmung zu planen und zu entscheiden, wesentlich gehemmt würden".

 

Kai Biermann

 

Man kann argumentieren, dass es dem Unternehmen genau darum geht. Immerhin legt es viel Wert darauf, dass seine Mitarbeiter uniform und eben nicht selbständig auftreten. Die Angestellten in den Apple-Stores müssen während der Arbeit einheitliche T-Shirts tragen, die sie privat auf keinen Fall nutzen dürfen. Auch werden sie geschult, Kunden auf bestimmte Arten anzusprechen und standardisiert auf sie zu reagieren. Eigenständige Äußerungen über Apple in der Öffentlichkeit sind ihnen verboten.

 

Allerdings beschränkt das Grundgesetz – auf das sich die Richterin hier auch bezog – solche Anpassungsbemühungen. Aus gutem Grund. Denn, so heißt es im Urteil, solche Einschränkungen des Einzelnen "beeinträchtigen zugleich auch das Gemeinwohl", da Selbstbestimmung ein elementarer Teil der demokratischen Gemeinschaft sei.

 

 

Kein Kommentar von Apple

 

Auf Fragen dazu lautet die einzige Antwort des Unternehmens: "Bitte haben Sie Verständnis, dass Apple rechtliche Angelegenheiten nicht kommentiert, insbesondere nicht einen einzelnen Vorgang bzgl. eines ehemaligen Angestellten."

 

Dabei gibt es durchaus noch ein paar offene Punkte. Interessant ist beispielsweise, dass Apple erst Berufung einlegte, das Urteil also anfechten wollte, diese dann aber zurückzog. Offenbar drohte dem Unternehmen, erneut zu verlieren und dabei möglicherweise gar ein noch höheres Schmerzensgeld zu kassieren.

 

Das zumindest war das Interesse von Beata Hubrig, der Anwältin des Betroffenen. "Das Schmerzensgeld soll Wirkung entfalten, es soll Firmen abschrecken, so etwas wieder zu tun", sagt Hubrig. Das Gerichtsverfahren ist in ihren Augen ein Erfolg, weil es die Praxis Apples klar als illegal verurteilt. Doch hatte sie sich mehr Druck auf die Firma erhofft. "Das erreicht man bei einem Unternehmen wie Apple nicht mit 3.500 Euro."

 

Dazu bräuchte es schon viele Fälle. Allerdings muss jeder für sich klagen, das Urteil gilt nur für den einen Fall, der verhandelt wurde. Derzeitige oder ehemalige Angestellte sollten sich daher einen Anwalt suchen, sagt Hubrig. Erst nach drei Jahren sei das Problem verjährt. Und sie sollten sich auch melden, wenn sie in die Überwachung schriftlich eingewilligt hätten.

 

 

Datenschützer prüfen

 

Apple legt jedem Mitarbeiter zusammen mit dem Arbeitsvertrag eine Einwilligungserklärung vor, dass er mit der Videoüberwachung einverstanden ist. Die ist nach Auffassung der Anwältin jedoch irrelevant. Schließlich ist die Einwilligung nicht wirklich freiwillig, müssen die Betroffenen doch den Eindruck gewinnen, dass sie ohne Unterschrift den Job nicht bekommen.

 

Die Kameras im Back of House des Hamburger Apple-Stores sind inzwischen so eingerichtet, dass sie die Arbeitsplätze nicht mehr direkt überwachen, das hat der Hamburgische Datenschutzbeauftragte geprüft. In anderen Läden dürfte sich allerdings nichts geändert haben, zumindest lässt Apple nicht erkennen, dass man entsprechende Anstalten macht.

 

Doch es gibt noch einen Weg, um die Videoüberwachung in den Stores einzuschränken. Das Urteil biete für Landesdatenschutzbehörden genug Anlass, von Amts wegen tätig zu werden, wenn in ihrem Bereich Läden sind, sagt Anja-Maria Gardain vom Berliner Landesbeauftragten. Sie verspricht für Berlin: "Wir werden den Fall prüfen."

 

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Quelle: zeit.de