Voßhoff verteidigt Ja zur Vorratsdatenspeicherung

Die Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff weist die Kritik der Opposition zurück: Die Vorratsdatenspeicherung sei ein wirksames Instrument zur Kriminalitätsbekämpfung. Voßhoff gab auch ihr Ja zu Online-Durchsuchungen.

Berlin. Die neue Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat ihr grundsätzliches Ja zur Vorratsdatenspeicherung gegen die Kritik der Opposition verteidigt. „Meine Grundposition ist, dass eine datenschutzkonforme Vorratsdatenspeicherung ein wirksames Instrument der Kriminalitätsbekämpfung sein kann“, sagte Voßhoff dem Hamburger Nachrichtenmagazin „Spiegel“ laut einem am Freitag vorab verbreiteten Beitrag. „Auch das Bundesverfassungsgericht hat nicht das Ob der Mindestspeicherfristen in Frage gestellt, sondern nur das Wie.“

 

Voßhoff war am Donnerstag gegen den Protest von Linken und Grünen zur Nachfolgerin des bisherigen Datenschutzbeauftragten Peter Schaar gewählt worden, der Anfang der Woche aus dem Amt geschieden war. Die Opposition macht der CDU-Politikerin ihr Ja zu Maßnahmen wie Vorratsdatenspeicherung oder Online-Durchsuchung zum Vorwurf.

 

Den Vorwurf der mangelnden Kompetenz für ihr neues Amt wies Voßhoff zurück: „Meine 15-jährige Parlamentserfahrung ist ein gutes Rüstzeug für meine neue Aufgabe.“ Unter SPD-Innenpolitikern herrscht nach Angaben des „Spiegels“ Unmut darüber, dass die Parteispitze das wichtige Amt des Datenschutzbeauftragten der Union überlassen hat. „Es war ein Fehler, auf dieses Amt zu verzichten“, heißt es dem Bericht zufolge bei den Sozialdemokraten. Die SPD könne nicht im Wahlkampf die Union beim Thema NSA vor sich her treiben, um ihr nach der Wahl dieses Bürgerrechtsthema zu schenken, hieß es.

 

Quelle: handelsblatt.com