Schüler per Video beobachtet

Der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch rügt Kameras im Vorraum von Schultoiletten. Wegen Vandalismus und anderen Straftaten hat die Überwachung solcher Orte sprunghaft zugenommen. Unter anderem in Nordhessen.

Die Video-Überwachung von Schultoiletten und deren Vorräumen ist unzulässig. Das hat der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch am Dienstag in Wiesbaden klargestellt.

 

Im nordhessischen Landkreis Hersfeld-Rotenburg will die Behörde des Datenschützers in den nächsten Tagen kontrollieren, ob sich die Schulen an die Regelung halten. Der Landkreis hatte mehrere Schulen seit Jahren mit Video überwacht, um Vandalismus und Straftaten zu verhindern – mit Erfolg, wie Landrat Karl-Ernst Schmidt (CDU) hervorhebt.

 

Dabei war in einem Fall der Vorraum einer Toilette beobachtet worden – und zwar an der Gesamtschule Schenklengsfeld in der Nähe von Bad Hersfeld. Dort hatte eine Putzfrau bemerkt, dass der Hausmeister die Bilder sogar live ansah.

 

„Die Toilettentür ist mit überwacht“, sagte Ronellenfitsch. Es gehöre aber zur Intimsphäre, wie oft jemand die Toilette benutze oder ob er sich die Hände wasche. In der Schule müsse der Datenschutz besonders streng beachtet werden. Da Schulpflicht bestehe, könne niemand einer solchen Überwachung entgehen, betonte Ronellenfitsch.

 

Täglich Anzeigen

 

Landrat Schmidt hatte die Kamera-Überwachung verteidigt, während Schuldezernentin Elke Künholz (SPD) sie als Verletzung der Grundrechte bezeichnete. Ronellenfitsch zeigte sich überzeugt, dass der Landrat sich eines Besseren besinnen werde.

 

Bei der Video-Überwachung in anderen Teilen von Schulen wägt der Datenschutzbeauftragte ab. Erlaubt seien die Kameras nur „zum Schutz einer besonders gefährdeten öffentlichen Einrichtung“. Dabei könne es nicht um Rangeleien auf dem Schulhof gehen, sondern um „schwerwiegende Beeinträchtigungen“, heißt es im Jahresbericht der Ronellenfitsch-Behörde. So habe er zwei Schulen im Kreis Limburg-Weilburg den Einsatz genehmigt, die schwere Diebstähle außerhalb der Schulzeiten zu beklagen hatten.

 

Mit Sorge registriert Ronellenfitsch, dass immer mehr Institutionen, Unternehmen und Privatleute auf Videoüberwachung setzten. Sie nehme „sprunghaft“ zu. Die Geräte würden immer billiger, und ständig kämen neue Varianten auf den Markt, die das elektronische Beobachten ermöglichten – von der einschlägig ausgestatteten Cappuccino-Tasse bis zur Brille mit eingebauter Kamera und direkter Verbindung zum Internet. „Wir haben praktisch täglich Anzeigen zur Videoüberwachung“, berichtete Ronellenfitsch.

 

Verbot am Kneipentisch

 

In vielen Fällen habe er einen Abbau der Videokameras durchgesetzt, sagte der Datenschützer. Manchmal helfe aber auch eine Neuausrichtung der Kamera, um einen rechtmäßigen Einsatz zu ermöglichen. Generell verboten sei die Videoüberwachung an Tischen und Sitzgelegenheiten in Gaststätten, in Umkleidekabinen oder in Aufenthaltsräumen von Bediensteten.

 

Dort, wo Videoüberwachung verboten sei, dürfe es auch keine Kamera-Attrappen geben, betonte Ronellenfitsch. Maßgeblich für die Rechtswidrigkeit sei, dass die Vorrichtung das Verhalten der beobachteten Menschen steuern solle. Das gelte für Attrappen ebenso wie für angeschaltete Kameras.

 

Quelle: fr-online.de