EU-Kommission räumt Notwendigkeit für Detaillösungen ein

Zu Beginn des Strategieforums, zu dem der DDV nach Berlin geladen hatte, pries Viviane Reding, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission die EU-Datenschutz-Grundverordnung. Unter den 100 Anwesenden sorgte diese Aussage allerdings für erhebliche Irritationen.

Als „größten Binnenmarktöffner und größten Bürokratieabbauer der letzten Jahre“ bezeichnete Viviane Reding die europäische Datenschutz-Grundverordnung beim Strategieforum des Deutschen Dialogmarketing Verbands (DDV) am 14. März 2013 in Berlin. Mit dem Motto „Ein Kontinent, eine Regel und zwar für alle“ wollte sie punkten. Daraus wurde nichts, denn mit ihrer Aussage, für die werbungtreibende Wirtschaft ändere sich nichts, sorgte sie unter den Anwesenden für erhebliche Irritationen. In der anschließenden Podiumsdiskussion konnten die Experten aus Datenschutz und Wirtschaft ihre Aussage denn auch widerlegen.

 

Eklatante Auswirkungen fürs Dialogmarketing

 

Auch Cornelia Rogall-Grothe, Staatssekretärin im Bundeministerium des Innern, wollte da nur eingeschränkt zustimmen. Natürlich sei man sich darin einig, einen europaweiten Binnenmarkt zu schaffen, jedoch laufe man nun Gefahr, alle Fallkonstellationen über einen Kamm zu scheren. Viele Regelungen seien noch nicht differenziert genug. Und die Sorge der werbungtreibenden Wirtschaft ist groß. Befürchtet werden eklatante Auswirkungen etwa im Dialogmarketing. Konkret: Datenschutz sei ein zu komplexes Thema, das mit globalen, holzschnitzartigen Anwendungen nicht zu lösen sei, konterte Matthias Ehrlich, Vorstand von United Internet Media. Er nahm die deutsche Regierung in die Pflicht, den Entwurf zu hinterfragen und „auf die Details zu kommen“. Diese nannte schließlich Joachim Fauth, Geschäftsführer des Verlags das Beste: Die Erlaubnistatbestände seien so formuliert, dass sie für die Branche nicht taugten. Drittdaten könnten nicht genutzt werden und Neukundenwerbung zum Ausgleich des Kundenverlusts, sei so nicht möglich. DDV-Berater und Fachanwalt Ulrich Wuermeling ging so weit und behauptete, im Vergleich zur alten Richtlinie seien Sachverhalte ganz bewusst geändert worden. Als Beispiele nannte er Änderungen bei der Definition personenbezogener Daten, bei der Zweckbindungsregelung, der Interessenabwägung und den Informationspflichten. Die Änderungen würden die Möglichkeiten im Direktmarketing massiv ändern.

 

Zuspruch erhielten die Teilnehmer schließlich auch von der deutschen Vertretung der EU-Kommission. Elisabeth Kotthaus musste zugeben, dass die Grundverordnung zwar grundsätzlich umsetzbar sei, einige Texte jedoch um Detailregelungen ergänzt werden müssten. Hier setzt sie auch auf regulierte Selbstregulierung, mit deren Hilfe entsprechende Lösungen gefunden werden könnten.

 

Quelle: haufe.de