Bundestag will Funkzellenabfrage unverändert beibehalten

Der Bundestag hat sich am Freitag mehrheitlich gegen Anträge der Linken und Grünen ausgesprochen, die Rasterung von Handy-Daten abzuschaffen beziehungsweise einzuschränken. Bei der umstrittenen Funkzellenabfrage würden nur Verkehrsdaten von Dritten gespeichert, erklärte Patrick Sensburg von der CDU/CSU-Fraktion. Dieses polizeiliche Mittel sei nötig, um herauszufinden, wer im Umkreis eines Tatorts kommuniziert habe.

Die Vorratsdatenspeicherung wäre eine gute Ergänzung, da dann auch später Täter einfacher überführt werden könnten, ergänzte Sensburg. Die Voraussetzungen für eine Funkzellenabfrage seien bereits streng. Da ergebe es keinen Sinn, "wahnsinnige Dokumentationspflichten einzuführen", wie es die Grünen wollten. Es müsse aber streng geprüft werden, ob die Funkzellenabfrage jeweils verhältnismäßg sei; eine "Massenabfrage ohne Verdachtsmomente" sei nicht akzeptabel.

 

Der FDP-Politiker Jörg van Essen sprach ebenfalls von einem "wichtigen Ermittlungsinstrument", das aber auch einen Eingriff in die Bürgerrechte mit sich bringe. Der Gesetzgeber habe die verschiedenen Interessen jedoch vernünftig miteinander abgewogen. Bei der flächendeckenden Erfassung von Mobilfunkdaten anlässlich einer Demonstration in Dresden im Februar 2011 seien die Anforderungen an eine Funkzellenabfrage nicht gegeben gewesen. Wegen eines solchen Einzelfalls und weiteren "Beanstandungen" aus Berlin gebe es derzeit aber keinen Anlass für gesetzliche Änderungen. Die weitere Entwicklung sei aber sorgfältig zu beobachten.

 

"Die Dresdner Vorgänge geben wirklich Anlass, sich mit dem Instrument auseinanderzusetzen", meinte Marianne Schieder (SPD). Mit dem Vorschlag der Grünen wären aber auch bei schwerem Landfriedensbruch oder bei Wohnungseinbrüchen keine Funkzellenabfragen mehr möglich. Erwägenswert sei dagegen, dass dem Ermittlungsrichter genauer über Ergebnisse berichtet und die Löschung von Daten Unbeteiligter verbessert werden solle. Letztlich stimmten die Sozialdemokraten aber sowohl gegen die Anträge der Grünen als auch gegen den der Linken.

 

Die Linke Halina Wawzyniak hatte pauschale Funkzellenabfragen als "in keinem Fall angemessen" bezeichnet. Damit würden das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und das informationelle Selbstbestimmungsrecht unverhältnismäßig eingeschränkt. Allein in Dresden habe die Polizei rund eine Million Verbindungs- und Standortinformationen abgefischt, in Berlin seien in den vergangenen Jahren bei 800 Vorfällen über 8 Millionen Daten erhoben worden.

 

Vergeblich warb auch Jerzy Montag für die "konstruktiven Vorschläge" seiner Grünen-Fraktion, die den Forderungen des Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix entsprächen. Derzeit könnten Handy-Daten in unangemessener Weise schon bei Straftaten "von erheblicher Bedeutung" massenweise durchleuchtet werden, richterliche Anordnungsbegründungen seien "verheerend inhaltslos", Zufallsfunde würden einfach in andere Verfahren überführt. Montag prophezeite, dass die Vorschläge nach der Bundestagswahl im Herbst wieder auf die Tagesordnung kämen. (Stefan Krempl)

 

Quelle: heise.de