Wird neuer Beschäftigtendatenschutz im Februar beschlossen?

Nun also doch: Am 1. Februar soll der Bundestag das neue Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz verabschieden. Zuvor beschäftigt sich Ende Januar der Innenausschuss mit dem Thema. Ob, und wenn ja ab wann die Normen verbindlich gelten, bleibt jedoch unklar.

Nach dem hin und her der letzten Woche ist die Verwirrung groß, eine feste Vorhersage weiter nicht möglich. Zumindest scheint die Koalition nun jedoch entschlossen zu sein, den Gesetzesvorschlag zum Beschäftigtendatenschutz im Bundestag zu verabschieden. Nachdem zuletzt das Thema kurzfristig von der Agenda des Innenausschusses genommen wurde, beschäftigt sich dieses Gremium nun am 30. Januar damit. Nur zwei Tage später soll der Bundestag darüber abstimmen.

 

Dennoch formiert sich weiter Widerstand gegen das Vorhaben. Zuletzt, so berichtet die Süddeutsche Zeitung, haben Betriebsräte mehrerer großer Unternehmen einen Appell an die Regierungskoalition gerichtet. Sie fordern, das Gesetz zu stoppen, da sie eine Ausweitung der Videoüberwachung fürchten.

 

Selbst wenn der Bundestag das Gesetz Anfang Februar verabschiedet, ist das letzte Wort nicht gesprochen. Zwar kann der Bundesrat das Vorhaben nicht endgültig stoppen, kurzfristige Änderungen, zumindest aber zeitliche Verzögerungen sind jedoch wahrscheinlich. Das Thema Datenschutz für Arbeitnehmer erinnert also weiterhin an einen verträumten Abgeordneten, der auf einer Blumenwiese hoffnungsfroh Blütenblätter zupft: Es wird beschlossen, es wird nicht beschlossen, es wird beschlossen, es wird nicht beschlossen …

 

Quelle: haufe.de