Geheime Videoüberwachung am Arbeitsplatz wird verboten

Jahrelang wurde über eine Regelung für die Videoüberwachung am Arbeitsplatz gestritten. Nun hat sich die Koalition offensichtlich geeinigt. Heimliche Aufnahmen werden verboten.

Die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz wird nach dem Willen von Union und FDP ausdrücklich verboten. Nach jahrelangem Hin und Her habe sich die schwarz-gelbe Koalition auf entsprechende Regelungen beim Beschäftigtendatenschutz geeinigt, berichteten Experten beider Fraktionen. Die FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz teilte mit, Grauzonen im geltenden Recht würden mit der Neuregelung beseitigt. Bespitzelungsskandale - wie in der Vergangenheit etwa bei der Bahn, der Telekom und beim Lebensmitteldiscounter Lidl - solle es künftig nicht mehr geben.

 

Gesetz noch zum Jahresanfang 

Der zuständige Experte der Unionsfraktion, Michael Frieser (CSU), sagte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung": "Eine verdeckte Bespitzelung von Beschäftigten darf es in diesem Land nicht mehr geben." Zuvor hatte er in einer Pressemitteilung angekündigt, das Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz werde noch Anfang dieses Jahres im Bundestag verabschiedet. An diesem Mittwoch steht das Thema zunächst auf der Tagesordnung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie.

 

Von Anfang an umstritten 

Schon im Sommer 2010 hatte das Bundeskabinett den ursprünglichen Gesetzentwurf beschlossen. Nach der ersten Lesung im Februar 2011 lag der Entwurf im Bundestag, ohne dass eine Einigung gefunden wurde. Vor fast einem Jahr hatten Frieser und Piltz schon einmal den bevorstehenden Vollzug gemeldet: "Wir sind im Prinzip durch", zitierte die "Financial Times Deutschland" Frieser im Februar 2012. Das Gesetz war von Anfang an umstritten: Während die Gewerkschaften den vorgesehenen Schutz der Beschäftigten für nicht ausreichend hielten, sahen die Arbeitgeber ihre Möglichkeiten zur Kriminalitätsbekämpfung zu stark eingeschränkt. So wollte der Einzelhandel in begründeten Verdachtsfällen weiterhin heimliche Aufnahmen machen dürfen.

 

Doppelter Vorbehalt 

Die neuen Vorschriften stellen laut FAZ" jede Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Beschäftigungsverhältnis unter einen doppelten Vorbehalt. Sie müsse erforderlich sein, außerdem dürfe kein überwiegendes Interesse des betroffenen Mitarbeiters entgegenstehen. Dies gelte etwa für Fragen im Bewerbungsgespräch oder die Anordnung von Eignungstests oder ärztlichen Untersuchungen.

 

Keine Verhaltens- und Leistungskontrolle 

Die FDP-Expertin Piltz sprach von einem "Mindeststandard für alle Betriebe", der auch durch Betriebsvereinbarungen nicht unterschritten werden dürfe. Verboten sei jedwede Videoüberwachung in Umkleiden, Schlafräumen oder im Sanitärbereich. Auch eine offene Videoüberwachung werde an strikte Vorgaben gebunden und dürfe nicht zur allgemeinen Verhaltens- oder Leistungskontrolle eingesetzt werden. Der CSU-Abgeordnete Frieser hatte betont, auch die Unternehmen würden mit dem Gesetz in die Lage versetzt, nach klaren Regeln Korruption zu bekämpfen.

 

Quelle: haufe.de