EU-Kommission gibt Datenschutz-OK für Neuseeland

Personenbezogene Daten aus den EU-Mitgliedsstaaten dürfen in Drittstaaten nur dann übertragen werden, wenn diese ein vergleichbar hohes Datenschutzniveau garantieren können, wie in den EU-Staaten selbst. Nach Ansicht der EU-Kommission hat jetzt auch Neuseeland diese Kriterien erfüllt.

Mit dem Ziel, den Handel zwischen EU und Neuseeland zu fördern und bislang bestehende Hindernisse zu beseitigen, hat jetzt die EU-Kommission formell bestätigt, dass die in Neuseeland geltenden Datenschutzregelungen mit denen innerhalb der EU vergleichbar sind. Daher dürfen  nun auch personenbezogene Daten von EU-Bürgern dorthin übermittelt werden, ohne dass dabei weitere spezielle Sicherheitsvorkehrungen zu beachten sind.

 

Mehr Rechtssicherheit beim Datenaustausch und Cloud Computing

Die zuständige EU-Justizkommissarin Viviane Reading sieht in der Entscheidung der Kommission einen weiteren Schritt zur Ausweitung des Handels mit internationalen Partnern bei gleichzeitiger Festlegung hoher Standards für den Schutz personenbezogener Daten auf globaler Ebene. Vor allem aufgrund des anhaltenden Trends zur Speicherung personenbezogener Daten auf Servern in unterschiedlichen Staaten etwa im Rahmen des Cloud Computing oder durch die Nutzung sozialer Netze seien einheitliche Regeln für die Übermittlung der Daten in Länder außerhalb der EU von großer Bedeutung.

Durch die Aufnahme von Neuseeland in den Kreis der Staaten verspricht sich die Kommission eine spürbare Vereinfachung für EU-Unternehmen aufgrund der damit verbundenen Rechtssicherheit beim Datenaustausch. Derzeit beträgt das jährliche Volumen des Warenhandels zwischen der EU und Neuseeland rund 6,7 Milliarden Euro, der Dienstleistungsverkehr kommt auf etwa 3,1 Milliarden Euro.

 

Dreizehntes sicheres Land

Vor Neuseeland hat die EU-Kommission bereits zahlreichen anderen Staaten und Territorien diesen Status zuerkannt. Hierzu gehören etwa Andorra, Argentinien, Australien, die Färöer-Inseln, die Isle of Man, Israel, Kanada, Schweiz, Uruguay sowie die Kanalinseln Jersey und Guernsey. Zudem gilt die Regelung für das Safe-Harbour-System auch in den USA.

 

Quelle: haufe.de