Anforderungen an die Cloud

Nach Ansicht von Datenschutzbeauftragten müssen Cloud-Anbieter für größtmögliche Transparenz sorgen und ihren Nutzern ein Höchstmaß an Kontrolle ermöglichen.

Derzeit herrsche in der luftigen Servicelandschaft noch zu wenig Transparenz, monieren die Hüter der Privatsphäre. Dies erschwere eine ernsthafte Riskoeinschätzung. Cloud-Anbieter befänden sich unter großem Druck, ihre Investitionskosten wieder einzuspielen und die Nutzungspreise trotzdem niedrig zu halten. Dadurch könne die Datensicherheit klein geschrieben werden. Daten würden häufig in Rechtsgebiete verschoben, die keine ausreichenden Schutzvorkehrungen hätten. Es sei auch zu befürchten, dass die Verantwortung für die Informationen in einer Kette miteinander verknüpfter Auftragsarbeitnehmer verloren gehe.

Datenschutz RheinMain wertete die Empfehlungen von anderen Datenschützern als "wichtigen Beitrag zur internationalen Diskussion der Fragen des Cloud Computing". Der Datenschutz dürfe angesichts dieses IT-Trends nicht in der Wolke "verdunsten". Schon in seinem jüngst vorgelegten Jahresbericht warnte der oberste Datenschützer, dass durch derlei Entwicklungen die Risiken der Informationsverarbeitung dramatisch gestiegen seien. Vor einigen Tagen ging sogar der Big Brother Award 2012 unter anderem an das Konzept der Cloud. Konzerne wie SAP sprechen sich derweil dafür aus, dass die Branche einen "Gold-Standard" für Datensicherheit, Verfügbarkeit, Vertrauenswürdigkeit und Integrität für die wolkigen Dienste festlegt und so dem Gesetzgeber zuvorkommt.

Wir als externe Datenschützer unterstützen unsere Kunden bei der migrirung von Daten und/oder Diensten in die Cloud. Wir weisen darauf hin welche Punkte unbedingt zu beachten sind um das eigene Unternehmen nicht in rechtliche grauzonen zu lenken.