Schaar kritisiert Datenschutz bei IPv6

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar zeigt sich besorgt über die laufende Umstellung auf das neue Internetprotokoll IPv6. Insbesondere die damit verbundene Identifikationsmöglichkeit fester IP-Adressen bedeute eine erhebliche Gefahr für die digitale Privatsphäre, so Schaar.

Immer mehr Firmen stellen ihre netzwerke bereits auf das neue Internetprotokoll IPv6 um, das einen wesentlich größeren Adressraum bietet, als das aktuelle IPv4, dessen Adressen schon seit längerem knapp geworden sind. Allerdings bietet das neue Internetprotokoll nicht nur Vorteile, wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar [1] jetzt im Rahmen der Veranstaltung »Internetprotokoll Version 6 (IPv6) – Wo bleibt der Datenschutz?« in Berlin mahnte. Insbesondere für Privatnutzer bringe der neue Standard einige erhebliche Datenschutzrisiken mit sich.

Als besonders kritisch bezeichnete Schaar dabei die Möglichkeit, jedes Gerät anhand der aus einer festen Hardwareadresse generierten IP eindeutig identifizieren zu können: »Die Internet-Adresse wird zu einer Art unverwechselbarem Identifikationsmerkmal des entsprechenden Geräts«. Deshalb müsse man sich dringend die Frage stellen, wie die Privatsphäre der Nutzer auch unter IPv6 noch zu realisieren und schützen sei.

Eine solche Möglichkeit bietet zwar teilweise die im IPv6 Protokoll enthaltene Möglichkeit der »Privacy Extensions«, durch die ein teil der IP-Adresse zufällig generiert wird. Allerdings ist selbst bei dieser Möglichkeit weiterhin zumindest feststellbar, aus welchem Netzwerk der betroffene Rechner stammt. Schaar sieht deshalb durch die Einführung von IPv6 erhebliche Risiken auf die Verbraucher zukommen, die bisher allerdings kaum thematisiert werden.

 

Quelle:crn.de