Fotoaufnahmen von Mitarbeitern

Wenn Fotos der Mitarbeiter im Netz stehen und die „Fotostars“ sie lieber wieder aus der Welt schaffen würden ist Ärger im Unternehmen vorprogrammiert.

 Fotos und Videos von derartigen Festivitäten sorgen oft für Ungemach. Denn sie sind heutzutage über Intranet-Portale und Social-Media-Plattformen schnell flächendeckend veröffentlicht.

 

Schieben Sie daher den vorprogrammierten Querelen mit einer Unternehmensrichtlinie einen Riegel vor.

 

Wie kann sich ein Unternehmen vor diesem schützen?

Hier hilft eine Betriebsvereinbarung, welche vor einstellung des Fotos in der Internet vom Mitarbeiter Unterzeichnet wird.

 

Wir als externe Datenschutzbeauftragte helfen Unternehmen solche Vereinbarunge zu erstellen und deren Umsetzung zu Koordinieren.

 

Sprechen Sie uns an.