Kameradrohnen in Hessen

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, spricht von einer rechtlichen Grauzone.

Wie das unbemannte Fluggerät eingesetzt wird, verrät der Minister allerdings nicht – "aus einsatz- und ermittlungstaktischen Gründen", heißt es in dem Schreiben. Nur soviel: Die Drohne stelle "im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten ein geeignetes Mittel zur Aufklärung in einem für Einsatzkräfte unzugänglichen Bereich dar."

Problematisch ist es, bei einer friedlichen Demonstration einzelne Teilnehmer zu filmen und zu identifizieren. Auch die Sprecherin des hessischen Datenschutzbeauftragen, Ulrike Müller, sieht Handlungsbedarf. Drohnen böten mehr Möglichkeiten als einfache Überwachungskameras am Boden – beispielsweise das unbemerkte Beobachten aus der Luft. "Die Regeln für solche Einsätze müssen präzisiert werden", so Müller.