Datenschutz in Verbänden

Das Informationsbedürfnis der Vereinsvorstände und übergeordneten Verbände hat, durch den verstärkten Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung, in jüngster Zeit erheblich zugenommen. Für die Geschäftsführungen von Vereinen und Verbänden eröffnen sich, durch die Möglichkeit jederzeit auf aktuelle persönliche Mitgliederdaten zuzugreifen, sehr flexible Gegebenheiten zur optimalen Mitgliederbetreuung, Verwaltung und Vereinsführung.

Durch Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von Mitgliederdaten treten immer wieder datenschutzrechtliche Fragestellungen auf. Datenschutz ist nicht erst seit der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes aus 2009 ein heikles und aktuelles Thema, das durchaus besondere Herausforderungen an die Verbände und das verantwortliche Personal im Haupt- und Ehrenamt stellt.

 

Typische Fragen die jeder Verbandsgeschäftsstelle relevant sind:

  • Dürfen Mitgliederlisten veröffentlicht werden?
  • Wenn ja, mit welchen Kontaktdaten des Mitgliedes?
  • Ab wann muss die Verbandsgeschäftsstelle einen Datenschutzbeauftragten ernennen?
  • Wer darf die Daten bearbeiten, lesen und löschen?
Datenschutz in Verbänden Datenschutzbeauftragter
Datenschutz in Verbänden

Die Geschäfts- oder Verbandsführung wird in kleineren Organisationen oft durch ehrenamtliche Kräfte in deren Freizeit erledigt. Bei größeren Verbänden gibt es in der Regel eine überschaubare Anzahl von hauptamtlichen Führungskräften. In beiden Fällen sind die betroffenen Vorstände oder Geschäftsführer auf eine schnellstmögliche Aufgabenerfüllung unter Zuhilfenahme der sich durch den EDV-Einsatz bietenden Möglichkeiten angewiesen. In vielen Verbänden ist man darüber hinaus bestrebt, die Aufgaben auf möglichst viele Beteiligte zu verlagern.

Hierdurch ergeben sich bei der Verbandsarbeit zahlreiche Berührungspunkte mit den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, welches das im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Grundrecht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung gewährleisten soll.

 

Datenschutz RheinMain unterstützt Verbände bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben

Durch langjährige Erfahrung und vielfach bewährte Konzepte, können wir Verbänden eine solide Basis bieten, auf der die für einen Verband verpflichtenden technischen und organisatorischen Maßnahmen erstellt und umgesetzt werden können.

 

 

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