Die Datenschutz-Experten im Rhein Main Gebiet
Wir unterstützen Sie bei allen Fragen
rund um Datenschutz
und IT-Sicherheit.
Datenschutz und IT-Sicherheit wird in der heutigen Zeit für Unternehmen immer wichtiger. Verstöße gegen Datenschutz oder IT-Sicherheit können vielfältige
unternehmerische, persönliche und rechtliche Risiken bergen.
Durch die Presse gegangene Meldungen über große Unternehmen und kleine, wie z.B. Provider (TCOM), Internet Suchmaschinen (Google), Soziale Netzwerke
(StudiVZ, Facebook) und Discounter (LIDL) machen deutlich, wie sensibel und weitreichend Datenschutz ist.
Wir stellen den externen Datenschutzbeauftragten und IT-Sicherheitsbeauftragten für kleine und mittelständische Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen.
Unsere Leistungen im Überblick
- Beratung und Betreuung im Bereich Datenschutz
- Beratung und Betreuung im Bereich IT-Sicherheit
- externer Datenschutzbeauftragter
- Datenschutzprüfungen gemäß §11 Abs.2 BDSG
- Datenschutz Audit EDV Systemprüfung
- Zertifizierung nach ISO 27001, PCI-DSS, BSI
- Erstellung eines IT-Sicherheitskonzeptes
- Mitarbeitersensibilisierung zur Erhöhung von
Datenschutz und IT-Sicherheit - Mitarbeiterschulung gemäß BDSG
- IT-Sicherheitsprüfung / Security Scans
- IT-Forensik (in Zusammenarbeit mit Partnern)
Beachten Sie auch den Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden über die Mindestanforderungen an Fachkunde und Unabhängigkeit des betrieblichen Datenschutzbeauftragten vom 24./25.11.2010.
Durch die Bestellung eines interner Datenschutzbeauftragte erlangt dieser nach dem Gesetz einen umfangreichen Kündigungsschutz. Deshalb nutzen viele Unternehmen die Vertragsfreiheit mit einem externen Datenschutzbeauftragten (§ 4f Abs. 2 Satz 2 BDSG). Das bietet Vorteile:
- Der externe Beauftragte ist tatsächlich unabhängig von der Unternehmensleitung, so wie in § 4f Abs. 3 BDSG gefordert.
- Ein Fall der „Betriebsblindheit“ kann nicht eintreten, da der externe Datenschutzbeauftragte nicht in die internen Strukturen (wie z.B. Betriebsrat oder IT) eingebunden ist.
- Es gibt keinen Kündigungsschutz ähnlich dem von Betriebsratsmitgliedern.
- Er kann einfach abberufen werden - nämlich dann, wenn der Vertrag endet bzw. gekündigt wurde.
- Das Unternehmen muss keine Ressourcen für die Weiterbildung des internen Datenschutzbeauftragten freihalten und finanzieren.
Lokale Schwerpunkte für IT-Sicherheit und Datenschutzberatung
Wo bieten wir unsere Leistungen als externer Datenschutzbeauftragte und Datenschutzberater an?
Alsbach, Auerbach,
Babenhausen, Bensheim, Bickenbach, Bürstadt
Darmstadt, Dieburg, Dreieich
Eppstein, Erbach
Frankfurt/Main
Griesheim, Groß-Gerau, Groß-Umstadt, Groß-Zimmern, Gundernhausen
Hanau, Heidelberg, Hemsbach, Heppenheim, Hessen, Hockenheim, Hofheim, Höchst
Jugenheim,
Karlsruhe, Kronberg, Königstein, Kaiserslautern
Lampertheim, Langen, Lorsch, Ludwigshafen
Main, Mainz, Mannheim, Marburg, Michelstadt, Miltenberg, Modau, Mörfelden, Mühltal
Nieder-Ramstadt, Neckar
Ober-Ramstadt, Odenwald, Offenbach
Pfungstadt
Reichelsheim, RheinMain, Riedstadt, Roßdorf, Rüsselsheim
Schifferstadt, Seeheim, Stockstadt, Südhessen
Taunus
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und IT-Sicherheit
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